Wuppertal – Ronsdorf, den 19.3.2023
In der kommenden Woche können Sie mich zu folgenden Zeiten im Büro erreichen:
Montag, den 20.3.2023 15 – 17 Uhr
Mittwoch, den 22.3.2023 15 – 17 Uhr
Freitag, den 24.3.2023 10 – 12 Uhr
Samstag, den 25.3.2023 9.30 – 10.30 Uhr
Wuppertal – Ronsdorf, den 20.3.2023
Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen schönen Frühling!
Wuppertal – Ronsdorf, den 19.2.2023
Alaaf, Helau und Wuppdika!
Wuppertal – Ronsdorf, den 5.1.2023
Für ein paar Euros mehr
Bundestag und Bundesrat haben für das aktuelle Steuerveranlagungsjahr 2022 den steuerlichen Grundfreibetrag von 9.744 € bei Singles und 19.488 € bei Verheirateten auf 10.347 € bzw. 20.748 € angehoben. Dies ist keine reine Mildtätigkeit, sondern die Gesetzgebungsorgane sind verpflichtet, das Existenzminimum den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Der Grundfreibetrag kommt nicht nur Niedrigverdienenden zugute, sondern allen Steuerzahlenden, da künftig erst auf das zu versteuernde Einkommen, welches 10.347 € bzw. 20.748 € übersteigt, eine Steuerschuld entsteht. Menschen, die Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € haben, deren zu versteuerndes Einkommen aber den Grundfreibetrag nicht übersteigt – in erster Linie betrifft dies Rentenbeziehende – können sich das zunutzemachen, indem sie sich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Die Bank behält dann keine Steuern auf die Kapitalerträge ein.
Lassen Sie sich beraten!
Wuppertal – Ronsdorf, den 23.12.2022
Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Übergang!
Wuppertal – Ronsdorf, den 1.11.2022
Wem die Stunde schlägt
Coronabedingt haben sich die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung abermals verlängert:
Die Do-It-Yourself- (ohne Steuersoftware) bzw. Thermomixtypen (mit Steuersoftware) unter den Steuerpflichtigen konnten ihre aktuelle Einkommensteuererklärung 2021 spätestens bis zum 31.10.2022 statt wie regulär zum 1.8.2022 abgeben.
Wer hingegen seine Steuererklärung mit Hilfe von Angehörigen eines steuerberatenden Berufs erstellen lässt, hat bundesweit bis zum 31.8.2023 Zeit.
Allerdings können Finanzämter die Steuererklärung vorab anfordern.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass jetzt bei nicht rechtzeitiger Abgabe grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist – bisher hatte die Finanzverwaltung hier Ermessen.
„Was Du auch machst, mach es nicht selbst!“, wussten schon die Deutschrocker von Tocotronic.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wuppertal – Ronsdorf, den 16.10.2022
Wer jetzt kein Haus hat (Teil 2)
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hat sich inzwischen um drei Monate auf den 31.1.2023 verlängert.
Wuppertal – Ronsdorf, den 23.9.2022
Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen Goldenen (wenn auch nicht zu warmen, zu kalten, zu nassen oder zu trockenen) Herbst!
Wuppertal – Ronsdorf, den 7.8.2022
Wer jetzt kein Haus hat
In der Zeit vom 1.7. – 31.10.2022 müssen Menschen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Immobilieneigentum sog. Hauptfeststellungserklärungen zur Grundsteuer abgeben.
Diese kurze Frist ist um so erstaunlicher, als sich die gesetzgebenden Organe mehere Jahre mit einer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht bereits 2018 erzwungenen Neuregelung Zeit gelassen haben.
Die letzte Aktion dieser Art fand übrigens vor 1964 , auf dem Gebiet der Ex-DDR sogar vor 1935 statt, was ja schon in beiden ehemaligen Teilen des nunmehr gemeinsamen Deutschlands eine Weile her ist.
Für Menschen, die nur wenig Ahnung vom Internet haben, dürfte dies eine besondere Herausforderung zu sein, denn die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Falls Sie gar nicht weiter kommen, lassen Sie sich steuerlich beraten!
Wuppertal – Ronsdorf, den 3.7.2022
People in Black
Menschen, die Trauerreden halten und solche, die anderen Berufen im Bestattungsgewerbe nachgehen, können ihre schwarze Kleidung nicht steuerlich absetzen.
Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.3.2022 (Az.: VIII R 33/18) entschieden. Die Begründung dafür lautet, dass solche Kleidung nicht nur bei der Berufsausübung, sondern auch privat getragen werden könne (Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu den Roben, die die Mitglieder des Senats selbst tragen.).
Damit Sie steuerlich nicht schwarz sehen, lassen Sie sich beraten!
Wuppertal – Ronsdorf, den 21.6.2022
Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen nicht zu nassen und nicht zu trockenen und warmen Sommer!
Wuppertal – Ronsdorf, den 26.5.2022
Reine Nervensache – vier Jahre später
Gestern vor vier Jahren ist EU-weit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die die Datenschutzrechte der in der EU lebenden Menschen vereinheitlicht und stärkt.
So erfreulich dies einerseits ist, hat dies andererseits doch für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Vereine nicht unerheblichen Aufwand zur Folge, wie ein Blick auf die Datenschutzerklärung dieser Website zeigt.
Inzwischen bestehen neue Herausforderungen (Klimawandel, Krieg und Coronapandemie), durch die die Bedrohung der Privatsphäre durch Überwachung im Internet in der öffentlichen Aufmerksamkeit etwas in den Hintergrund getreten ist.
Dennoch eine gute Zeit für die informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz treffend bezeichnet hat!
Wuppertal, Ronsdorf, den 17.4.2022
Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich schöne Ostertage!