Aktuelles

Wuppertal – Ronsdorf, den 8.9.2024

In der kommenden Woche können Sie mich zu folgenden Zeiten im Büro erreichen:

Montag, den 9.9.2024 15 – 16.30 Uhr

Mittwoch, den 11.9.2024 15 – 16.30 Uhr

Wuppertal-Ronsdorf, den 31.8.2024

Sorry Seems to Be the Hardest Word

Aus terminlichen Gründen muss die eigentlich an dieser Stelle vorgesehene aktuelle Steuerinformation leider entfallen.

Wuppertal – Ronsdorf, den 20.7.2024

Klassengesellschaft

Nach Plänen der Ampelparteien soll ab 2030 die beliebte Steuerklassenkombination III/V entfallen.

Die gute Nachricht lautet, dass niemand deswegen einen Cent Steuern mehr zahlen muss, denn bei Lohnsteuerabzügen handelt es sich lediglich um Vorauszahlungen auf die Steuerschuld. Allerdings entfällt das Quasi-Darlehn, welches das Finanzamt Ehepaaren mit starkem Einkommensgefälle unterjährig bis zur Veranlagung gewährt hat. Standardmäßig soll dann das sog. Faktorverfahren gelten, bei denen die Lohnsteuerabzüge der endgültigen Steuerschuld zumindest nahekommen, sofern keine weiteren Einkünfte oder steuerrelevanten Ausgaben hinzutreten oder sich sonst die Umstände wesentlich ändern.

Die Parteien, deren Herz steuerpolitisch links schlägt, sehen die Abschaffung der Kombination III/V als Etappe auf dem Weg zur Beseitigung des Ehegattensplittings, das sie als gesellschaftlich rückschrittlich empfinden, da es die Alleinverdienerehe steuerlich begünstigt.

Es bleibt abzuwarten, ob es soweit kommt.

Wuppertal – Ronsdorf, den 21.6.2024

Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen nicht zu nassen und nicht zu trockenen und warmen Sommer!

Wuppertal – Ronsdorf, den 25.5.2024

Reine Nervensache – sechs Jahre später

Heute vor sechs Jahren ist EU-weit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die die Datenschutzrechte der in der EU lebenden Menschen vereinheitlicht und stärkt.

So erfreulich dies einerseits ist, hat dies andererseits doch für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Vereine nicht unerheblichen Aufwand zur Folge, wie ein Blick auf die Datenschutzerklärung dieser Website zeigt.

Inzwischen bestehen neue Herausforderungen (Chancen und Risiken der sog. Künstlichen Intelligenz), die zur herkömmlichen Bedrohung der Privatsphäre durch Überwachung im Internet in der öffentlichen Aufmerksamkeit hinzugetreten sind.

Dennoch ist dies zumindest in Europa eine gute Zeit für die informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz treffend bezeichnet hat!

Wuppertal – Ronsdorf, den 1.4.2024

Allen. die diese Website besuchen, wünsche ich ein frohes Osterfest!

Wuppertal – Ronsdorf, den 20.3.2024

Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen schönen Frühling!

Wuppertal – Ronsdorf, den 11.2.2024

Alaaf, Helau und Wuppdika!

Wuppertal – Ronsdorf, den 2.1.2024

Für ein paar Euros mehr

Bundestag und Bundesrat haben   für  das aktuelle Steuerveranlagungsjahr 2024 den steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 € bei Singles und 21.816 € bei Verheirateten auf 11.604 € bzw. 23.208€ angehoben. Dies ist keine reine Mildtätigkeit, sondern die Gesetzgebungsorgane sind verpflichtet, das Existenzminimum den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Der Grundfreibetrag kommt nicht nur Niedrigverdienenden zugute, sondern allen Steuerzahlenden, da künftig erst auf das zu versteuernde Einkommen, welches 11.604 € bzw. 23.208 € übersteigt, eine Steuerschuld entsteht. Menschen, die Kapitaleinkünfte über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € haben, deren zu versteuerndes Einkommen aber den Grundfreibetrag nicht übersteigt – in erster Linie betrifft dies Rentenbeziehende – können sich das zunutzemachen, indem sie sich vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Die Bank behält dann keine Steuern auf die Kapitalerträge ein.

Lassen Sie sich beraten!

Wuppertal – Ronsdorf, den 23.12.2023

Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Übergang!

Wuppertal – Ronsdorf, den 5.11.2023

Wem die Stunde schlägt

Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung haben sich abermals verlängert:

Die Do-It-Yourself- (ohne Steuersoftware) bzw. Thermomixtypen (mit Steuersoftware) unter den Steuerpflichtigen konnten ihre  aktuelle Einkommensteuererklärung  2022 spätestens bis zum 2.10.2023 statt wie regulär zum 31.7.2023 abgeben.

Wer hingegen seine Steuererklärung mit Hilfe von Angehörigen eines steuerberatenden Berufs erstellen lässt, hat bundesweit bis zum 31.7.2024 Zeit.

Allerdings können Finanzämter die Steuererklärung vorab anfordern.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass bei nicht rechtzeitiger Abgabe grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist.

„Was Du auch machst, mach es nicht selbst!“, wussten schon die Deutschrocker von Tocotronic.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wuppertal – Ronsdorf, den 5.10.2023

Mit Sack und Pack

Bisher konnte man Umzugskosten nur dann steuerlich geltend machen, wenn sich die beruflich bedingte Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzte.

Jetzt gibt es einen neuen Weg. Das Finanzgericht Hamburg hat einem Ehepaar recht gegeben, welches umgezogen ist, weil die bisherige Wohnung für berufliche Tätigkeit im Home Office zu beengt gewesen sei. Allerdings ist hierüber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Eine Revision beim Bundesfinanzhof (Az.: VI R 3/23) ist anhängig.

Wenn auch Sie das Finanzamt an Ihren Umzugs- und sonstigen beruflichen Kosten beteiligen möchten, lassen Sie sich steuerlich beraten.

Wuppertal – Ronsdorf, den 23.9.2023

Allen, die diese Website besuchen, wünsche ich einen Goldenen (wenn auch nicht zu warmen, zu kalten, zu nassen oder zu trockenen) Herbst!